Zum Hauptinhalt springen

Allgemeine Geschäftsbedingungen für das Sportbad der Samtgemeinde Brookmerland
§ 1 Allgemeines
 Die Besucher des Sportbads der Samtgemeinde Brookmerland erkennen diese Bedingungen als verbindlich an. Die Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten auf dem gesamten Grundstück des Sportbads Brookmerland.
§ 2 Eintritt
(1) Die Benutzung des Sportbads der Samtgemeinde Brookmerland ist nur mit einem gültigen Eintrittsticket zulässig. Kinder bis einschließlich 5 Jahre haben freien Eintritt.
(2) Eintrittstickets sind als Einzeltickets erhältlich.
(3) Eintrittstickets können entweder vor Ort am Ticketautomaten oder online als E-Ticket unter https://brookmerland.baeder-suite.de/ erworben werden.
(4) Einzeltickets berechtigen zur einmaligen Nutzung des Sportbades. Einzeltickets sind über-tragbar. Sie unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren. Mit dem Lösen des Einzeltickets ist dieses entwertet.
(5) Der Eintritt wird grundsätzlich während der Öffnungszeiten gewährt. Ausnahmen hiervon – etwa Baden nach Geschlecht und/oder Alter – sind zulässig und stehen im Ermessen der Samtgemeinde Brookmerland.
§ 3 Geldwertkarte
(1) Geldwertkarten können unter https://brookmerland.baeder-suite.de/ oder vor Ort am Ticketautomaten erworben werden. Eine Rückerstattung oder Barauszahlung ist ausgeschlossen.
(2) Die Geldwertkarte ermöglicht den bargeldlosen und rabattierten Erwerb von Eintrittstickets sowie die bargeldlose und rabattierte Buchung von Kursen. Der entsprechende Rabatt wird automatisch auf den regulären Preis verrechnet.
(3) Bei Verlust einer Geldwertkarte wird kein Ersatz geleistet.
(4) Geldwertkarten sind übertragbar. Sie unterliegen der regelmäßigen Verjährungsfrist von drei Jahren.
§ 4 Kurse
(1) Die Anmeldung/Buchung von Kursen erfolgt online unter https://brookmerland.baeder-suite.de/.
(2) Eintrittstickets für Kurse sind nur für die Dauer des jeweiligen Kurses gültig.
(3) Bei Krankheit oder Nichterscheinen des Kursteilnehmers besteht kein Anspruch auf Rückerstattung der Kursgebühr. Ebenfalls besteht kein Anspruch auf Nachholen des versäumten Kurses.
(4) Muss der Kurs ausfallen, etwa wegen Krankheit des Kursleiters, wird der Kurs zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt. Muss der Kurs storniert werden, wird die Kursgebühr er-stattet.
(5) Ein Recht zum Widerruf besteht nach § 312g Abs. 2 Nr. 9 BGB nicht.
§ 5 Haftung
(1) Die Samtgemeinde Brookmerland haftet auf Schadensersatz
a) aus der vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, auch wenn diese durch einen gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen der Samtgemeinde vorsätzlich oder fahrlässig verursacht wird,
b) bei einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung der Samtgemeinde Brookmerland oder des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Samtgemeinde Brookmerland für sonstige Schäden,
c) bei fahrlässiger Verletzung wesentlicher Vertragspflichten der Samtgemeinde Brookmerland oder des gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen der Samtgemeinde Brookmerland, jedoch begrenzt auf den vertragstypischen, voraussehbaren Schaden,
d) bei fahrlässiger Verletzung einer der Samtgemeinde Brookmerland obliegenden Verkehrssicherungspflicht,
e) soweit eine gesetzliche Pflichtversicherung aufseiten der Samtgemeinde Brookmerland besteht, die den eingetretenen Schaden abdeckt.
(2) Im Übrigen sind Schadensersatzansprüche ausgeschlossen.
(3) Die vorstehende Begrenzung der Haftung gilt auch für gesetzliche Vertreter und Erfüllungsgehilfen der Samtgemeinde Brookmerland.
§ 6 Aufbewahrung
(1) Im Sportbad der Samtgemeinde Brookmerland stehen Garderobenschränke zur Verfügung.
(2) Durch die Bereitstellung eines Garderobenschrankes werden keine Verwahrpflichten begründet. Der sichere Verschluss des jeweiligen Garderobenschranks obliegt dem Badegast.
(3) Bei Verlust von Schlüsseln ist eine Bearbeitungsgebühr in Abhängigkeit des Aufwandes in Höhe von bis zu € 75 zu entrichten.
§ 7 Hausrecht
(1) Das Hausrecht steht der Samtgemeinde Brookmerland zu. Bei Verweis wegen Fehlverhaltens wird der Eintrittspreis/die Kursgebühr nicht zurückerstattet.
(2) Wird ein Hausverbot erteilt, werden Geldwertkarten gegen Erstattung des Restwertes zurückgenommen. Entgelte für ausstehende Kurse werden ebenfalls erstattet.
§ 8 Widerrufsrecht
(1) Verbraucher haben das Recht, binnen vierzehn Tagen ohne Angaben von Gründen den Vertrag über den Erwerb eines Eintrittstickets und/oder einer Geldwertkarte zu widerrufen. Ein Verbraucher ist jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können.
(2) Die Widerrufsfrist beträgt vierzehn Tage ab dem Tag des Vertragsabschlusses.
(3) Um sein Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher der Samtgemeinde Brookmerland, Am Markt 10, 26529 Marienhafe, (04934) 8 11, info@marienhafe.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. ein mit der Post versandter Brief oder eine E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren. Hierzu kann das Muster-Widerrufsformular, dass unter https://brookmerland.baeder-suite.de/ abgerufen werden kann, verwendet werden. Der Verbraucher kann das Muster-Widerrufsformular oder eine andere eindeutige Erklärung auf der oben genannten Webseite elektronisch ausfüllen und übermitteln. Macht der Verbraucher von dieser Möglichkeit Gebrauch, so wird ihm unverzüglich (z. B. per E-Mail) eine Bestätigung über den Eingang eines solchen Widerrufs übermittelt.
(4) Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass der Verbraucher die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absendet.
§ 9 Folgen des Widerrufs
(1) Wird der Vertrag widerrufen, hat die Samtgemeinde Brookmerland dem Verbraucher alle Zahlungen, die sie von ihm erhalten hat, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über den Widerruf des Vertrags bei der Samtgemeinde Brookmerland eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwendet die Samtgemeinde Brookmerland dasselbe Zahlungsmittel, das der Verbraucher bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt hat, es sei denn, mit dem Verbraucher wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall wird dem Verbraucher wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet.
(2) Hat der Verbraucher verlangt, dass die Dienstleistungen während der Widerrufsfrist beginnen sollen, so hat er der Samtgemeinde Brookmerland einen angemessenen Betrag zu zahlen, der dem Anteil der bis zu dem Zeitpunkt, zu dem der Verbraucher die Samtgemeinde Brookmerland von der Ausübung des Widerrufsrechts hinsichtlich des Vertrags unterrichtet, bereits erbrachten Dienstleistungen im Vergleich zum Gesamtumfang der im Vertrag vorgesehenen Dienstleistungen entspricht.
§ 10 Salvatorische Klausel
Die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen dieser AGB berühren die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht. Sie haben nicht die Nichtigkeit oder Unwirksamkeit des gesamten Vertrages zur Folge. Die unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen sind so umzudeuten, dass der mit ihnen beabsichtigte wirtschaftliche Zweck erreicht wird. Ist eine Umdeutung nicht möglich, so sind die Vertragsschließenden verpflichtet, eine Vereinbarung zu treffen, die den wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen oder nichtigen Bestimmungen möglichst nahekommt.
Marienhafe, 28.03.2025



Bitte haben Sie einen Augenblick Geduld